Hier ist die bereinigte, leserlich strukturierte Fassung für deine Website. Sie berücksichtigt deine bisherigen AGB, deine Preis- und Leistungslogik sowie die sinnvollen Regeln zu Rohmaterial, Nutzungsrechten, Korrekturen, Feedback und Projektstillstand aus Tvision und FlashFilm Academy.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Downtown Media GmbH

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen der Downtown Media GmbH, Frobenstrasse 64, CH-4053 Basel, nachfolgend «Downtown Media».

1.2 Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen, Projektverträgen oder anderen schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Downtown Media ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4 Massgebend ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Aufträge.

1.5 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss und Terminreservation

2.1 Angebote von Downtown Media sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Auftrag kann schriftlich, per E-Mail, über andere elektronische Kommunikationsmittel, telefonisch oder durch eine anderweitige eindeutige Auftragserteilung zustande kommen.

2.3 Eine Anfrage, Offerte oder provisorische Terminabsprache bewirkt noch keine definitive Reservation. Ein Termin gilt erst als verbindlich reserviert, wenn Downtown Media den Auftrag oder den Termin bestätigt hat und eine allfällig vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

2.4 Bei umfangreichen oder komplexen Projekten kann Downtown Media den Abschluss eines separaten Projekt- oder Werkvertrags verlangen.

2.5 Downtown Media ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeitende, Freelancer oder andere Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.

2.6 Bei reinen Freelancer-, Personal-, Crew- oder Equipmentbuchungen gelten die individuell vereinbarten Halb- oder Tagespauschalen, Einsatzzeiten und Konditionen. Solche Buchungen können auch telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.

2.7 Rahmenverträge, Produktionsvereinbarungen und bestätigte Konditionen des Auftraggebers gehen diesen AGB vor.

3. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Umfang, Inhalt und Preis der Leistungen ergeben sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung, dem Projektvertrag oder der sonstigen Vereinbarung.

3.2 Downtown Media erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Immobilien- und Architekturfotografie

  • Gewerbe- und Standortfotografie

  • Videoproduktion und Video-Rundgänge

  • Drohnenaufnahmen

  • virtuelle 360°-Touren

  • virtuelle Möblierung, Retusche und Bildoptimierung

  • Content-Produktion

  • Freelancer-, Kamera- und Equipmentleistungen

3.3 Angaben zu Bildanzahl, Filmlänge, Aufnahmezeit, Lieferfrist oder Produktionsumfang verstehen sich als vereinbarte Zielwerte. Sachlich begründete geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

3.4 Downtown Media schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Medienleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder publizistischen Erfolg.

3.5 Insbesondere wird nicht garantiert, dass durch die erstellten Inhalte ein Objekt verkauft oder vermietet wird, eine bestimmte Reichweite erreicht wird oder Inhalte dauerhaft auf Plattformen Dritter angezeigt werden.

4. Änderungen und Zusatzleistungen

4.1 Änderungswünsche und Erweiterungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.

4.2 Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Korrekturrunden

  • zusätzliche Retuschen oder Objektentfernungen

  • zusätzliche Bild-, Film- oder Exportversionen

  • zusätzliche Formate oder Seitenverhältnisse

  • nachträgliche Änderungen an Texten, Logos oder Grafiken

  • zusätzliche Hotspots oder Verlinkungen

  • spätere Anpassungen von 360°-Touren

  • Änderungen des Briefings, Konzepts oder Verwendungszwecks

  • zusätzliche Drehs, Aufnahmetermine, Räume oder Standorte

  • die Wiederaufnahme eines längere Zeit pausierten Projekts

4.3 Zusatzleistungen werden nach Aufwand zum jeweils geltenden Stundenansatz von Downtown Media oder aufgrund einer ergänzenden Offerte verrechnet.

4.4 Änderungen des Konzepts, der Dramaturgie, der Zielgruppe, der Bildauswahl, des Formats oder des Verwendungszwecks nach Produktionsbeginn gelten nicht als gewöhnliche Korrektur.

4.5 Erkennbarer erheblicher Zusatzaufwand wird nach Möglichkeit vor seiner Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Geringfügige und für die Auftragsausführung notwendige Aufwendungen können ohne separate Freigabe ausgeführt und verrechnet werden.

5. Preise, Mehrwertsteuer und Drittkosten

5.1 Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung, Preisliste oder individuellen Vereinbarung genannten Preise.

5.2 Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Preis inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

5.3 Nicht ausdrücklich eingeschlossene Auslagen und Drittkosten werden zusätzlich verrechnet. Dazu gehören insbesondere:

  • behördliche Bewilligungen

  • Park-, Reise- und Übernachtungskosten

  • ausserordentliche Anfahrten

  • Studio-, Raum- und Spezialmieten

  • zusätzliches Personal oder Spezialequipment

  • Stockmaterial

  • Musik-, Medien- und sonstige Lizenzen

  • Versandkosten

  • Plattform- und Hostingkosten

  • Leistungen externer Dienstleister

5.4 Im Voraus erkennbare wesentliche Drittkosten werden nach Möglichkeit vor ihrer Auslösung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

5.5 Ändern externe Anbieter ihre Preise, Lizenzbedingungen oder Plattformkosten, kann Downtown Media diese Änderungen bei zukünftigen Leistungen und Verlängerungen angemessen weitergeben. Bereits vollständig bezahlte Leistungszeiträume bleiben davon unberührt.

6. Anzahlung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

6.1 Downtown Media kann bei umfangreichen, mehrtägigen, ressourcenintensiven oder mit erheblichen Drittkosten verbundenen Aufträgen eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen.

6.2 Höhe, Fälligkeit und Zahlungsplan werden in der Offerte oder im Projektvertrag festgelegt. Die definitive Terminreservation oder der Produktionsbeginn kann vom Eingang der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

6.3 Bei Projekten mit mehreren Produktionsphasen, Standorten oder Teillieferungen kann Downtown Media bereits erbrachte Teilleistungen laufend abrechnen.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Downtown Media kann einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten verlangen.

6.6 Bei Zahlungsverzug kann Downtown Media laufende Arbeiten, Lieferungen, Freischaltungen und Hosting-Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.

6.7 Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine verschieben sich entsprechend der Dauer einer solchen Leistungspause.

6.8 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistungen eingeräumt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt Downtown Media sämtliche für die Produktion notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

7.2 Der Auftraggeber bestimmt nach Möglichkeit eine verantwortliche Kontaktperson, die berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen, Feedback einzureichen und Freigaben zu erteilen.

7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Aufnahmeorte zum vereinbarten Zeitpunkt:

  • zugänglich sind

  • vorbereitet und aufnahmebereit sind

  • notwendige Schlüssel und Zutritte vorhanden sind

  • erforderliche Ansprechpersonen verfügbar sind

7.4 Verzögerungen, die Downtown Media nicht zu vertreten hat, zählen zur reservierten Produktionszeit.

7.5 Führt eine Verzögerung zu zusätzlichem Aufwand, einer Verkürzung der möglichen Aufnahmezeit oder einem weiteren Termin, kann Downtown Media den daraus entstehenden Aufwand zusätzlich verrechnen.

7.6 Ist die Produktion wegen fehlender Zugänge, fehlender Ansprechpartner, unvorbereiteter Räume oder anderer vom Auftraggeber zu verantwortender Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar, kann Downtown Media den Termin abbrechen oder verschieben. Bereits entstandene Aufwendungen und anwendbare Stornierungskosten bleiben geschuldet.

7.7 Aufräumarbeiten, umfangreiches Möbelverschieben, Reinigungsarbeiten sowie das Entfernen persönlicher, vertraulicher oder störender Gegenstände sind nicht Bestandteil der Aufnahmeleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

8. Termine, Verschiebungen und Annullierungen

8.1 Vereinbarte Produktionstermine sind verbindlich.

8.2 Sagt oder verschiebt der Auftraggeber einen bestätigten Termin, gelten folgende Kosten:

  • mehr als fünf Arbeitstage vor dem Termin: keine Stornierungsgebühr

  • zwei bis fünf Arbeitstage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars

  • weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

  • bei Nichterscheinen, fehlendem Zugang oder nicht möglicher Durchführung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

8.3 Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Kanton Basel-Stadt.

8.4 Bereits entstandene oder verbindlich eingegangene Drittkosten, Personal-, Miet-, Reise- und Bewilligungskosten werden zusätzlich verrechnet.

8.5 Der Auftraggeber kann nachweisen, dass Downtown Media durch die Absage ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Downtown Media kann umgekehrt nachgewiesene, über die Pauschale hinausgehende Kosten geltend machen.

8.6 Bei mehrtägigen oder besonders aufwendigen Produktionen können im Projektvertrag abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart werden.

8.7 Muss Downtown Media einen Termin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen nicht zumutbar vermeidbaren Ereignisses verschieben, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden angerechnet oder zurückerstattet.

9. Drohnen- und Aussenaufnahmen

9.1 Drohnenaufnahmen werden nur durchgeführt, wenn Wetter, Wind, Sicht, Umgebung, Flugzone, Sicherheitslage und rechtliche Voraussetzungen einen verantwortbaren Flug erlauben.

9.2 Die Entscheidung, ob ein Flug sicher und zulässig ist, liegt bei Downtown Media beziehungsweise beim eingesetzten Drohnenpiloten.

9.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines Fluges, wenn dieser nach Einschätzung des Piloten nicht sicher oder rechtlich nicht zulässig ist.

9.4 Der Auftraggeber sorgt für notwendige Grundstücks-, Gebäude- und Zugangserlaubnisse und informiert Downtown Media über bekannte örtliche Einschränkungen, sensible Bereiche oder besondere Risiken.

9.5 Kosten für besondere Bewilligungen, Abklärungen, Sicherheitspersonal oder zusätzliche Flugplanung werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

9.6 Können Drohnenaufnahmen am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, können die übrigen vereinbarten Leistungen dennoch ausgeführt werden.

9.7 Für den Drohnenteil wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine alternative Leistung vereinbart.

9.8 Wird ein separater Nachholtermin erforderlich, können die zusätzliche Anfahrt und der entstehende Aufwand verrechnet werden, sofern die Verschiebung nicht von Downtown Media verursacht wurde.

10. Lieferung, Feedback und Korrekturrunden

10.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital über einen Downloadlink, eine Cloudplattform, eine Reviewplattform, einen Hostingdienst oder ein anderes vereinbartes Übertragungsverfahren.

10.2 Angegebene Lieferzeiten sind Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

10.3 Lieferfristen setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt und notwendige Inhalte, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig liefert.

10.4 Verzögerungen des Auftraggebers verschieben vereinbarte Bearbeitungs- und Liefertermine entsprechend. Downtown Media ist danach nicht verpflichtet, die ursprünglich reservierten Bearbeitungszeiten weiterhin freizuhalten.

10.5 Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus der Offerte oder dem Projektvertrag.

10.6 Bei Videoproduktionen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Korrekturrunde enthalten.

10.7 Eine Korrekturrunde umfasst eine einmalige, vollständig gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einer vorgelegten Version.

10.8 Rückmeldungen verschiedener Mitarbeitender, Abteilungen, Eigentümer oder anderer Beteiligter sind durch den Auftraggeber intern abzustimmen und gesammelt über die bezeichnete Kontaktperson einzureichen.

10.9 Widersprüchliches, stückweise eingereichtes oder nachträglich durch weitere Entscheidungsträger ergänztes Feedback kann als zusätzliche Korrekturrunde verrechnet werden.

10.10 Bei Fotografien besteht kein Anspruch auf eine allgemeine kreative Korrekturrunde, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Retuschen und die Behebung nachgewiesener technischer Mängel bleiben vorbehalten.

10.11 Rückmeldungen und Freigaben sind innerhalb der vereinbarten Frist, mangels einer anderen Vereinbarung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zustellung einzureichen.

10.12 Änderungen nach einer ausdrücklichen Freigabe gelten als neue Zusatzleistung.

11. Projektstillstand und ausbleibende Rückmeldungen

11.1 Bleiben notwendige Rückmeldungen, Freigaben, Unterlagen oder andere Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers aus, kann Downtown Media das Projekt pausieren.

11.2 Erfolgt während 30 Tagen keine erforderliche Mitwirkung, kann Downtown Media:

  • die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen

  • bereits eingesetzte oder verbindlich reservierte Ressourcen verrechnen

  • angefallene Drittkosten weiterbelasten

  • den verbleibenden Projektplan neu festlegen

11.3 Erfolgt während 60 Tagen trotz Aufforderung keine notwendige Rückmeldung, kann Downtown Media das Projekt administrativ abschliessen.

11.4 Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit. Einarbeitung, Datenprüfung, Projektorganisation und weitere Wiederaufnahmeaufwendungen können zusätzlich verrechnet werden.

12. Prüfung, Freigabe und Mängel

12.1 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Arbeiten innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zustellung.

12.2 Offensichtliche technische oder inhaltliche Mängel sind innerhalb dieser Frist konkret und nachvollziehbar mitzuteilen.

12.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

12.4 Subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar, sofern die Arbeit dem vereinbarten Briefing, Leistungsumfang und Qualitätsstandard entspricht.

12.5 Änderungen persönlicher Präferenzen, eine neue kreative Richtung oder nachträglich geänderte Erwartungen gelten nicht als Mangel.

12.6 Bei einem von Downtown Media zu vertretenden Mangel erhält Downtown Media zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.

12.7 Die Veröffentlichung oder produktive Verwendung einer gelieferten Version gilt als Freigabe dieser verwendeten Version, vorbehaltlich verdeckter Mängel.

13. Urheberrecht und Nutzungsrechte

13.1 Das Urheberrecht an den von Downtown Media erstellten Arbeiten verbleibt bei Downtown Media. Nutzungsrechte werden nach vollständiger Bezahlung im vereinbarten Umfang eingeräumt.

13.2 Wohnimmobilien: Im Preis enthalten ist die zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive Nutzung zur Vermarktung und Dokumentation des konkreten Objekts. Dazu gehören insbesondere Immobilienportale, Exposés, Website, Social Media, Newsletter, Präsentationen sowie Print- und Onlinewerbung für das Objekt.

Eine darüber hinausgehende, vom konkreten Objekt unabhängige Nutzung für allgemeine Imagewerbung, Kampagnen oder Unternehmenskommunikation kann gegen Aufpreis vereinbart werden.

13.3 Gewerbeimmobilien und Unternehmensstandorte: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive Nutzung für das konkrete Objekt, den Standort, das Unternehmen oder das vereinbarte Projekt eingeschlossen. Dazu gehören insbesondere Web, Print, Social Media, Werbung, PR sowie Unternehmens-, Standort- und Investorenkommunikation.

13.4 Die Weitergabe an Eigentümer, Verwaltungen, Immobilienportale, Agenturen, Druckereien und andere am vereinbarten Projekt beteiligte Dienstleister ist zulässig, soweit sie im Auftrag des Auftraggebers und für den vereinbarten Verwendungszweck erfolgt.

Sofern der Eigentümer nicht selbst Auftraggeber ist, erhält er durch die Weitergabe lediglich das Recht zur privaten Dokumentation. Eine eigene werbliche Nutzung durch den Eigentümer oder durch später beauftragte Dritte, insbesondere einen Folgemakler, bedarf einer separaten Vereinbarung mit Downtown Media.

Ohne Zustimmung von Downtown Media nicht gestattet sind insbesondere der Weiterverkauf, die entgeltliche Weiterlizenzierung, die Verwendung als Stockmaterial sowie die Nutzung für andere Objekte, Unternehmen oder Projekte.

13.5 Einschränkungen von Musik-, Stock- oder anderen Drittanbieter-Lizenzen bleiben vorbehalten. Bei Freelancer- und Crew-Einsätzen richten sich die Nutzungsrechte nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

13.6 Eigenwerbung: Downtown Media darf finale Arbeitsergebnisse für die eigene Website, Social Media, Präsentationen, Angebotsunterlagen sowie für Einreichungen bei Wettbewerben und Publikationen verwenden, sobald der Auftraggeber die betreffenden Inhalte veröffentlicht oder zur Veröffentlichung freigegeben hat.

Bei vertraulichen oder noch nicht veröffentlichten Projekten, Off-Market-Immobilien, privaten Wohnräumen, erkennbaren Personen oder sensiblen Informationen erfolgt die Verwendung nur nach vorheriger Abstimmung. Abweichende Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben vorbehalten.

14. Portfolio- und Referenznutzung

14.1 Downtown Media darf fertiggestellte Arbeiten für die eigene Website, soziale Medien, Präsentationen, Angebotsunterlagen und andere Referenzzwecke verwenden, sobald der Auftraggeber die betreffenden Inhalte selbst veröffentlicht oder ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben hat.

14.2 Downtown Media verwendet grundsätzlich nur finale Fassungen, die dem Auftraggeber geliefert und von diesem veröffentlicht oder freigegeben wurden.

14.3 Bei vertraulichen, noch nicht veröffentlichten oder privaten Projekten sowie bei erkennbaren Personen, sensiblen Informationen oder persönlichen Wohnräumen erfolgt die Referenznutzung nur nach vorheriger Abstimmung.

14.4 Erkennbare Privatadressen, Namen, vertrauliche Dokumente und andere sensible persönliche Angaben werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

14.5 Abweichende Vertraulichkeits- oder Sperrvereinbarungen können in der Offerte, im Projektvertrag oder in einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung festgelegt werden.

15. Rohmaterial, Projektdateien und Archivierung

15.1 Rohdateien, RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, unbearbeitete Audioaufnahmen und offene Projektdateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung.

15.2 Dazu gehören insbesondere:

  • Schnittprojekte

  • Lightroom-Kataloge

  • Photoshop-Arbeitsdateien

  • After-Effects-Projekte

  • Grafiken mit offenen Ebenen

  • unbearbeitete Kamera- und Tondateien

  • interne Produktions- und Organisationsdateien

15.3 Eine Herausgabe solcher Daten erfolgt ausschliesslich aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung und zwingend gegen zusätzliches Honorar.

15.4 Die Herausgabe kann von technischen, rechtlichen und lizenzrechtlichen Einschränkungen abhängig gemacht werden.

15.5 Downtown Media bewahrt gelieferte Endprodukte sowie noch vorhandene Roh- und Projektdaten grundsätzlich während sechs Monaten nach der finalen Lieferung auf.

15.6 Eine längere Archivierung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.

15.7 Nach Ablauf der Archivierungsdauer können Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.

15.8 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, gelieferte Dateien rechtzeitig herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.

15.9 Downtown Media garantiert keine zeitlich unbegrenzte Archivierung oder Wiederherstellbarkeit. Eine erneute Bereitstellung oder Wiederherstellung noch vorhandener Daten kann nach Aufwand verrechnet werden.

16. Virtuelle 360°-Touren und Hosting

16.1 Der Umfang einer virtuellen 360°-Tour ergibt sich aus der Offerte oder dem gebuchten Paket.

16.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sechs Monate Hosting ab Bereitstellung der Tour im Preis enthalten.

16.3 Nach Ablauf der enthaltenen Hostingdauer erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Eine Verlängerung setzt eine separate Vereinbarung voraus.

16.4 Für die Verlängerung gelten die in der Offerte, Preisliste oder Verlängerungsvereinbarung genannten Preise.

16.5 Ohne Verlängerungsvereinbarung kann Downtown Media die Tour nach Ablauf des enthaltenen Zeitraums deaktivieren und nach angemessener Frist löschen.

16.6 Downtown Media verwendet derzeit insbesondere Kuula und kann künftig auch andere geeignete Plattformen einsetzen.

16.7 Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Darstellung und technische Entwicklung dieser Plattformen liegen ausserhalb des unmittelbaren Einflusses von Downtown Media.

16.8 Downtown Media garantiert deshalb keine ununterbrochene oder dauerhafte Verfügbarkeit von Kuula oder anderen Drittplattformen.

16.9 Ändert oder beendet ein Plattformanbieter Funktionen, Schnittstellen, Preise oder Dienstleistungen, wird Downtown Media nach Möglichkeit eine zumutbare Lösung anbieten. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung der bisherigen Plattform besteht nicht.

16.10 Spätere Hotspots, Links, Logos, Texte, Ebenen, Umbauten oder andere Änderungen an der Tour gelten als Zusatzleistungen.

16.11 Auf Wunsch können dem Auftraggeber die final bearbeiteten 360°-Panoramabilder gegen zusätzliches Honorar zur Verfügung gestellt werden.

16.12 Nicht übergeben werden:

  • das Plattformkonto von Downtown Media

  • Zugangsdaten von Downtown Media

  • die innerhalb des Kontos aufgebaute Kuula-Tour

  • interne Projekt- und Konfigurationsdaten

16.13 Ein Export, eine Migration oder ein Neuaufbau auf einem anderen System wird nur aufgrund einer separaten Offerte ausgeführt.

17. Virtuelles Staging und Bildbearbeitung

17.1 Virtuell möblierte, bereinigte oder wesentlich veränderte Bilder stellen Visualisierungen dar und bilden den tatsächlichen Zustand eines Objekts nicht zwingend unverändert ab.

17.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, solche Bilder korrekt, transparent und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen und plattformbezogenen Anforderungen zu verwenden.

17.3 Downtown Media garantiert nicht, dass Immobilienportale oder andere Plattformen virtuell bearbeitete Bilder akzeptieren.

17.4 Nachträgliche Änderungen aufgrund geänderter Plattformregeln oder Verwendungszwecke gelten als Zusatzleistungen, sofern Downtown Media bei der ursprünglichen Erstellung kein Fehler unterlaufen ist.

18. Rechte, Einwilligungen und zugelieferte Inhalte

18.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für die Produktion notwendigen Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse vorliegen.

18.2 Dies betrifft insbesondere:

  • Eigentums- und Hausrechte

  • Aufnahmegenehmigungen

  • Einwilligungen erkennbarer Personen

  • die Information von Mitarbeitenden, Mietern, Gästen oder Bewohnern

  • Marken, Logos und Designs

  • Texte, Bilder, Musik und andere zugelieferte Inhalte

  • vertrauliche oder besonders schützenswerte Informationen

18.3 Der Auftraggeber entfernt oder sichert vor der Produktion vertrauliche Dokumente, Zugangsdaten, persönliche Gegenstände und andere Inhalte, die nicht aufgenommen werden sollen.

18.4 Downtown Media ist nicht verpflichtet, während einer 360°-Aufnahme oder umfassenden Raumdokumentation jedes sichtbare Detail selbstständig auf Vertraulichkeit oder Persönlichkeitsrechte zu prüfen.

18.5 Werden nachträglich berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, kann Downtown Media betroffene Inhalte vorübergehend sperren oder entfernen.

18.6 Der Auftraggeber haftet für Schäden und notwendige Aufwendungen, die aus von ihm zu vertretenden fehlenden Rechten, Zustimmungen oder unzulässigen zugelieferten Inhalten entstehen.

19. Haftung und höhere Gewalt

19.1 Downtown Media haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

19.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den direkten, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die Höhe des Honorars des betroffenen Auftrags begrenzt.

19.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Downtown Media nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge oder entgangene Einsparungen.

19.4 Downtown Media haftet nicht für Störungen, Änderungen oder Ausfälle externer Plattformen, Cloudanbieter, Hostingdienste, Internetverbindungen, Immobilienportale oder anderer Drittanbieter, soweit Downtown Media diese nicht zu vertreten hat.

19.5 Downtown Media haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die auf unvollständige, falsche oder verspätete Angaben und Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind.

19.6 Bei einem technischen Ausfall oder Datenverlust vor der Lieferung wird Downtown Media nach Möglichkeit eine Nachbearbeitung, Wiederherstellung oder Ersatzaufnahme anbieten, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

19.7 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Downtown Media, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Einschränkungen, Naturereignisse, schwere Krankheit, Unfall, Strom- oder Netzausfälle und unvorhersehbare Störungen der Infrastruktur, können zu einer angemessenen Verschiebung oder Anpassung der Leistung führen.

20. Beendigung aus wichtigem Grund

20.1 Beide Parteien können einen Auftrag aus wichtigem Grund beenden, wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist.

20.2 Ein wichtiger Grund liegt für Downtown Media insbesondere vor, wenn:

  • Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden

  • notwendige Mitwirkung dauerhaft ausbleibt

  • die Produktion rechtswidrig wäre

  • Rechte oder Sicherheit von Personen gefährdet werden

  • der Auftrag wesentlich vom vereinbarten Inhalt abweicht

  • das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört wurde

20.3 Bei einer Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Ressourcen und entstandenen Drittkosten abgerechnet.

20.4 Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben nur für vollständig bezahlte Leistungen bestehen.

21. Datenschutz

21.1 Downtown Media verarbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

21.2 Personendaten werden nur so weit bearbeitet, wie dies für Kommunikation, Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Lieferung, Rechnungsstellung, Archivierung und rechtliche Pflichten erforderlich ist.

21.3 Für die Datenbearbeitung durch vom Auftraggeber bestimmte Plattformen, Portale oder Empfänger ist der jeweilige Betreiber beziehungsweise Auftraggeber verantwortlich.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die anwendbare gesetzliche Regelung.

22.2 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

22.3 Gerichtsstand ist Basel-Stadt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.

Downtown Media GmbH
Frobenstrasse 64
CH-4053 Basel

UID: CHE-267.716.133
Telefon: +41 61 508 16 35
E-Mail: info@downtownmedia.ch